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Ärztliches Gesellschaftsrecht

Ärzte schließen sich häufig in bestimmten Konstellationen zusammen. 

Dies geschieht i.d.R. über sogenannte Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Partnergesellschaften.

Hieraus ergeben sich durchaus relevante Unterschiede, was die rechtliche Gestaltung und u.a. auch die Haftung anbetrifft.

Die Rechtsanwälte Brinkmann beraten Sie gerne persönlich und individuell zum Thema.