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Erbschein und Erbscheinverfahren

Mit einem Erbschein, der beim Nachlassgericht zu beantragen ist, kann der oder die Erben den Erbstatus nachweisen.

Beantragung

Der Erbschein kann entweder über einen Notar oder beim Rechtspfleger des Nachlassgerichts beantragt werden. Der Antrag enthält unter anderem, welche Personen mit welchen Anteilen Erbe nach dem Erblasser geworden sind.

Wann braucht man einen Erbschein

Wenn ein notarielles Testament vorliegt, ist ein Erbschein nicht vonnöten. Zwischenzeitlich akzeptieren auch Banken i.d.R. anstelle eines Erbscheins oder eines notariellen Testamentes das Eröffnungsprotokoll für ein handschriftliches Testament und die beglaubigte Abschrift hiervon. Für die Umschreibung von Immobilieneigentum im Grundbuch ist entweder ein notarielles Testament oder ein Erbschein erforderlich.

Die Rechtsanwälte Brinkmann beraten Sie gerne persönlich und individuell zum Thema.