Mathias Brinkmann
ist seit 1990 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht. Seine Fachgebiete sind Erbrecht und Medizinrecht.
Schwerpunkt Erbrecht
- Erstellung von Testamenten (auch Behindertentestamenten)
- Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Durchführung von Erbscheinsverfahren und Erbrechtsverfahren
- Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsanspruch
- Nachlassplanung und Nachlassgestaltung
- Schenkungen und lebzeitige Übertragungen
- Erbschaftsteuerrecht
Schwerpunkt Medizinrecht
Regine Brinkmann
ist seit 1993 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sie ist Rechtsanwältin. Ihre Fachgebiete sind das Zivilrecht und das Erbrecht. Hierzu zählen u.a.:
- Erstellung von Testamenten (auch Behindertentestamenten)
- Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- Durchführung von Erbscheinsverfahren und Erbrechtsverfahren
- Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsanspruch
- Nachlassplanung und Nachlassgestaltung
- Schenkungen und lebzeitige Übertragungen
- Erbschaftsteuerrecht
Referenzen
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Kompetenter, sehr freundlicher und zuverlässiger Fachanwalt, sehr erfahren. Erstklassige Beratung, nimmt sich Zeit und hört genau zu. Habe mich sehr abgeholt gefühlt. Hervorragender und sofortiger Schriftwechsel. Am Ende gab’s auch noch ein Erfolgsergebnis in meinem Fall!
Ich bin begeistert und total zufrieden und kann diesen Anwalt zu 100% weiterempfehlen. Vielen, vielen Dank Herr Brinkmann für Ihre tolle Unterstützung.
S.H.
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Ein sehr kompetenter Rechts-Begleiter – Fokussiert, zuverlässig und erreichbar! Ganz anders als sonstige Anwälte: er hält, was er verspricht. Jederzeit wieder!
A.K.
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Wir traten Anfang 2021 an die Kanzlei Brinkmann & Brinkmann heran mit der Bitte uns zu den Themen Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu beraten und die jeweiligen Dokumente für uns zu erstellen. Man selbst tut sich ja doch etwas schwer mit den Themen und uns war eine professionelle Beratung mit allen Für- und Widerargumenten, sowie Konsequenzen wichtig
Herr Brinkmann hat uns dann in einem persönlichen Gespräch über alle Punkte aufgeklärt. Danach wurden die Dokumente nach unseren Wünschen erstellt. Schön fanden wir auch, dass Herr Brinkmann auch jederzeit für telefonische Nachfragen zur Verfügung stand.
T.S.
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Herr Brinkmann vertrat mich in einer Erbschaftssache. Er ist ein sehr kompetenter Vertreter seiner Zunft. Verfügt über ein großes fachliches Wissen. Sehr zielstrebig und klar in seiner Vorgehensweise.
Besonders seine Formulierungen bei schriftlichen Äußerungen gegenüber den Gerichten sind mir mehr als positiv aufgefallen. Weiterhin kann ich behaupten, dass er sich in finanziellen Angelegenheiten sehr fair verhält. Alles in Allem: Sehr empfehlenswert
B.W.
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Manchmal hat man großes Glück. Und das wünscht man sich gerade, wenn man eine anwaltliche Vertretung braucht. Herrn Brinkmann lernte ich zufällig bei einer öffentlichen Veranstaltung über Erbrechts-angelegenheiten kennen. In seinem Vortrag war er klar und präzise und wirkte bei meiner Nachfrage nach der Veranstaltung so hilfreich und menschlich, dass ich mich Jahre später, als eine unschöne Erbauseinandersetzung auf mich zukam, gerne an ihn erinnerte.
Herr Brinkmann hat meine Erbangelegenheit, die sehr lange dauerte, kompetent vertreten und mir immer äußerst freundlich den Sachverhalt zum gegebenen Zeitpunkt erklärt.
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Und selbst als der Fall in eine weitere Instanz ging, war er von dem positiven Ausgang so überzeugt, dass er mir dazu riet, nicht aufzugeben.
Schließlich wurde die Angelegenheit zu meinen Gunsten entschieden. Dafür bin ich sehr dankbar. Auch in einer anderen Angelegenheit, das Medizinrecht betreffend, war Herr Brinkmann sofort bereit, die Vertretung zu übernehmen. Hier fiel mir wieder seine klare, kompetente auf das Wesentliche bezogene anwaltliche Vertretung auf. Gerne schreibe ich über meine Erfahrung für einen Anwalt, den man mit einem solchen Engagement nicht jeden Tag findet.
A.S.