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Erbstreitigkeiten und Erbrechtsverfahren

Auch wenn die meisten Erbfälle friedlich und ohne Streitigkeiten abgewickelt werden, kommt es immer wieder auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Erben, Pflichtteilsberechtigten und Dritten, die davon ausgegangen sind, dass sie eine Zuwendung von Todes wegen erhalten würden.

Häufig spielt in diesen Fällen auch eine hohe emotionale Beteiligung eine nicht unerhebliche Rolle. Das Gefühl, nicht gerecht behandelt worden zu sein, oder dass Zusagen nicht eingehalten wurden ist häufig Ursache für spätere gerichtliche Auseinandersetzungen

Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Um vorausschauend Streitigkeiten möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen ist es wichtig, möglichst präzise und gut strukturierte Anordnungen in einem Testament oder Erbvertrag vorzunehmen.

Insbesondere die Vermeidung von Erbengemeinschaften spielt hier eine wichtige Rolle.

Auch wenn es final nicht möglich sein wird, jede Streitigkeit um das Erbe schon im Vorfeld auszuschließen, kann dennoch mit einer gut durchdachten und strukturierten letztwilligen Verfügung das Risiko für Streitigkeiten deutlich reduziert und ein familiärer Frieden erhalten werden.

Präzise Testamente

Von Erblassern selbst entworfene Testamentstexte, die sogenannten Laientestamente, führen nicht selten dazu, dass die darin enthaltenen Anordnungen nicht eindeutig oder gegebenenfalls sogar widersprüchlich sind, mit der Folge, dass diese im Streitfall durch die Gerichte im Wege der Auslegung geklärt werden müssen. Solche Verfahren sind teilweise kostenintensiv, nehmen viel Zeit in Anspruch und haben meist nicht unerhebliche emotionale Nebenwirkungen.

Dies kann dadurch vermieden werden, dass bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen fachlich qualifizierter Rat in Anspruch genommen wird, um rechtssichere Regelungen zu finden und diese entsprechend zu formulieren.

Die Rechtsanwälte Brinkmann beraten Sie gerne persönlich und individuell zum Thema.