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Verdienstausfallschaden und Haushaltsführungsschaden

Verdienstausfallschaden

Der Verdienstausfallschaden ist ein Schaden, der dem Patienten dadurch entsteht, dass er aufgrund der fehlerhaften Behandlung seine berufliche Tätigkeit für einen gewissen Zeitraum nicht mehr in der Form ausüben kann, wie das vor dem Schadenseintritt der Fall war und hierdurch ein finanzieller Schaden entsteht. 

In der Regel ist das ein Schaden, der die Differenz abbildet zwischen dem normalerweise erzielten Einkommen und den Ersatzleistungen durch Krankengeld von der Krankenkasse oder Arbeitslosengeld.

Haushaltsführungsschaden

Der Haushaltsführungsschaden ist ein Schaden, der dem Patienten aufgrund der fehlerhaften Behandlung insoweit entsteht, als er aufgrund von Einschränkungen, die ursächlich auf der Falschbehandlung beruhen, vorher ausgeübte Tätigkeiten im Haushalt nicht mehr ausführen kann und diese Tätigkeiten dann von Dritten ausgeübt werden müssen.

Hier ist bei der Geltendmachung eines solchen Schadens sehr konkret und präzise aufzuführen, welche Tätigkeiten, die früher ausgeübt wurden, aufgrund der fehlerhaften Behandlung nunmehr mit welchem zeitlichen Aufwand nicht mehr ausgeübt werden können und wer diese nunmehr anstelle des Patienten erbringt.

Die Rechtsanwälte Brinkmann beraten Sie gerne persönlich und individuell zum Thema.