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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Inhalt Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber an einen Vollmachtnehmer, den Bevollmächtigten, Vollmacht erteilen für den Vollmachtgeber Entscheidungen zu treffen, wenn aufgrund eines ärztlichen Attestes festgestellt wird, dass der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu erledigen.

Hierzu zählt beispielsweise die Situation, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer demenziellen Erkrankung nicht mehr geschäftsfähig ist.

Betreuung vermeiden

Mit der Vorsorgevollmacht kann eine gerichtliche Betreuung (früher Vormundschaft) vermieden werden.

Über den Tod hinaus

Zum Verständnis ist wichtig, dass die Vorsorgevollmacht bereits mit der Unterzeichnung Rechtskraft erhält. In der Regel ist sie so ausgestaltet, dass sie über den Tod hinaus gilt.

Personensorge, Vermögenssorge, Patientenverfügung

Inhaltlich umfasst die Vorsorgevollmacht in der Regel sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge. Die Personensorge beinhaltet beispielsweise Fragen der Unterbringung des Vollmachtgebers, aber auch die Einwilligung in Heilbehandlungen und operative Eingriffe.

Ein wichtiger Bestandteil der Vorsorgevollmacht ist es, dass der Vollmachtnehmer mit ihr auch dazu berechtigt ist, die Anordnungen in einer Patientenverfügung durchzusetzen.

Betreuungsverfügung

Die Vorsorgevollmacht enthält in aller Regel auch eine Betreuungsverfügung, in der angeordnet wird, wer für den Fall, dass trotz vorliegender Vollmacht eine Betreuung erforderlich wird, Betreuer werden soll.

Inhalt Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung regelt derjenige, der sie erstellt, welche Behandlungsformen er im Fall bestimmter Situationen wünscht oder nicht wünscht. Hierunter zählen sämtliche Formen lebensverlängernder Maßnahmen, aber auch Themen wie beispielsweise die Organspende.

Welche Behandlungen sind gewünscht / nicht gewünscht

Bei der Patientenverfügung ist wichtig, dass diese so umfassend wie möglich regelt, welche Arten von Behandlungen gewünscht oder nicht gewünscht sind, da ansonsten der mutmaßliche Wille des Erstellers zu ermitteln wäre.

In welchen Fällen greift die Patientenverfügung

Auch muss die Patientenverfügung möglichst umfassend und präzise die Situationen definieren, in welchen sie gelten soll, dies sind in der Regel schwere Krankheiten, die nicht mehr heilbar sind und kurz- oder mittelfristig zum Tode führen. In der Patientenverfügung wird explizit Bezug genommen auf die Vorsorgevollmacht und die bevollmächtigte Person benannt.

Die Rechtsanwälte Brinkmann beraten Sie gerne persönlich und individuell zum Thema.